Deutsch-Schweizerischer Polizeivertrag: Die Schweiz kann nun Verkehrs-Bussgelder in Deutschland eintreiben, und umgekehrt
Kurzmeldung. Wer in der Schweiz bei einer Verkehrssünde erwischt wurde, musste bislang in Deutschland keine Konsequenzen fürchten. Das ändert sich nun, auch umgekehrt.
SP-X/München. Bussgelder aus Verkehrsverstössen in der Schweiz können ab dem 1. Mai auch in Deutschland vollstreckt werden. Das erlaubt laut ADAC der dann in Kraft tretende Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag. Betroffen sind Knöllchen ab 80 Franken, schweizerische Fahrverbote haben auf deutschem Boden jedoch weiterhin keine Geltung. Bislang konnten nur Bussgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Die Vereinbarung gilt auch in Gegenrichtung, Schweizer werden bei Verkehrssünden in Deutschland ab 70 Euro in der Heimat zur Kasse gebeten.
Dieser Beitrag stammt von Holger Holzer, Redakteur für das Redaktionsbüro SPS Spotpress Services GmbH