Deutsch-Schweizerischer Polizeivertrag: Eidgenossen können Verkehrs-Bussgelder in Deutschland eintreiben, und umgekehrt
Kurzmeldung. Wer in der Schweiz bei einer Verkehrssünde erwischt wurde, musste bislang in Deutschland keine Konsequenzen fürchten. Das ändert sich nun, auch umgekehrt. SP-X/München. Bussgelder aus Verkehrsverstössen in der Schweiz können ab dem 1. Mai auch in Deutschland vollstreckt werden. Das erlaubt laut ADAC der dann in Kraft tretende Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag. Betroffen sind Knöllchen ab […]