Kritik von auto-schweiz: Schweizer Sonderweg bei CO2-Vorschriften gefährdet Automobilbranche
Die Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure, auto-schweiz, kritisiert die Entscheidung der UREK-N scharf, auf eine Flexibilisierung der CO2-Emissionsvorschriften für die Jahre 2025 bis 2027 zu verzichten. Während die EU den Herstellern dreijährige Übergangsfristen gewährt, hält die Schweiz an einem rigiden Sanktionsregime fest, das die Branche laut Schätzungen des Bundes allein 125 Millionen Franken an Sanktionsgebühren kosten wird. Zusammen mit massiven Vermeidungskosten in mindestens gleicher Höhe drohen der Schweizer Autowirtschaft wirtschaftliche Verwerfungen, die Arbeitsplätze, Investitionen und das Erreichen der Klimaziele gefährden.
Bern, 30. Januar 2026. Am Dienstag hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) ihre Initiative zur Flexibilisierung der CO2-Emissionsvorschriften für die Jahre 2025 bis 2027 (25.481) zurückgezogen. Damit verzichtet sie darauf, das CO2-Gesetz im Gleichschritt mit der Europäischen Union (EU) anzupassen. Die EU hat den Herstellern eine dreijährige Übergangsfrist zur Erreichung der CO2-Ziele ermöglicht, ohne dabei die Zielwerte in Frage zu stellen.
«Die knappe Mehrheit in der Kommission nimmt in vollem Bewusstsein wirtschaftliche Verwerfungen in der Schweizer Autowirtschaft in Kauf und gefährdet damit Arbeitsplätze, Lehrstellen und Investitionen. Eine solche realitätsferne Politik ist gerade auch angesichts der angespannten Konjunkturlage und der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Schweizer Autobranche verantwortungslos», führt Verbandspräsident Peter Grünenfelder aus.
Thomas Rücker, Direktor auto-schweiz, kritisiert: «Wir standen voll hinter den Zielen dieser Kommissionsinitiative und sind masslos enttäuscht, dass die teilweise existentiellen Sorgen der Importunternehmen und vor allem ihrer Handelspartner kein Gehör bei der Kommission fanden. Die Einschätzung der Kommission, Sanktionszahlungen von rund 125 Millionen Franken seien «verkraftbar», verkennt die wirtschaftliche Realität der Schweizer Automobilwirtschaft und deren finanzielle Sorgen aufgrund des tiefen Gesamtmarkts sowie der regulierungsbedingt unzureichenden Nachfrage nach Steckerfahrzeugen.
Der Neuwagenmarkt befindet sich, Pandemieeffekte ausgenommen, auf dem tiefsten Stand seit über 25 Jahren, die Margen stehen unter erheblichem Druck, und zahlreiche Betriebe sehen sich mit sinkenden Volumen und steigenden Kosten konfrontiert. Sanktionen in dieser Grössenordnung entziehen der Branche dringend benötigte Mittel für Investitionen, Innovationen und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Entgegen der Darstellung in der Medienmitteilung der Kommission betrifft dieser Entscheid keineswegs nur Grossimporteure, sondern belastet auch Garagisten und KMU in der ganzen Schweiz sowie Autokäufer.
Die Branche hat im vergangenen Jahr alles unternommen, um die CO2-Emissionsziele einzuhalten. Rücker sagt: «Die dadurch entstandenen sogenannten Vermeidungskosten sind ausserordentlich hoch und übersteigen die direkten Sanktionskosten.» Zu den Vermeidungskosten zählen beispielsweise: Senkung der Werbeaufwendungen, Abwertung von bewusst breit verfügbar gehaltenen Demonstrationsfahrzeugen, die überproportionale Abwertung von Occasionsfahrzeugen aufgrund schwacher Nachfrage sowie die hohen Lagerbestände von Steckerfahrzeugen und Ausgaben für den Emissionshandel. Der Verband rechnet bei seinen Mitgliedsunternehmen, die rund 95 Prozent des Schweizer Importmarkts abdecken, und den Partnern im Handel mit zusätzlichen Sparmassnahmen zur Senkung der Betriebskosten und einer weiteren Ausdünnung des Händlernetzes.
Während die Schweiz stur an ihrem rigiden Sanktionsregime festhält und dadurch die inländische Autoimportwirtschaft jährlich mit Sanktionen belastet, wird im Rest Europas versucht, Sanktionsfolgen zu vermeiden. Zusätzlich wird dort die stark belastete Autowirtschaft unterstützt, um Nachfrage sowie Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. In der Schweiz wurde bereits in den vergangenen Monaten zusätzlich belastend eine rückwirkend und unterjährig angepasste CO₂-Regelungen und ab dem 1. Januar 2024 die 4prozentige Automobilsteuer auf Elektrofahrzeuge eingeführt. Durch die weitere Erosion der Rahmenbedingungen rücken die Klimaziele durch diesen Sonderweg in weite Ferne. Mittlerweile ist die Schweiz auf den 13. Platz in Europa beim Hochlauf der Elektromobilität abgerutscht und weist den ältesten Fahrzeugbestand der Schweizer Geschichte aus.
Um diese wirtschaftlichen und ökologischen Verwerfungen abzumildern, bedarf es nun dringend eines Verzichts auf die 4prozentige Automobilsteuer und eine marktrealistischere Rahmenordnung. auto-schweiz wird ihre Bemühungen zugunsten besserer Rahmenbedingungen auch nach dem abschlägigen Entscheid der UREK-N fortsetzen.
Dieser Text stammt von Frank Keidel, Mediensprecher auto-schweiz
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FAQ: CO2-Emissionsvorschriften und Sanktionen in der Schweiz
Wie hoch sind die erwarteten CO2-Sanktionen für 2026?
Der Bund schätzt die direkten Sanktionskosten auf rund 125 Millionen Franken. [cite_start]Hinzu kommen Vermeidungskosten in mindestens gleicher Höhe, die durch Marktmassnahmen der Importeure entstehen[cite: 1].
Was kritisiert auto-schweiz an der Entscheidung der UREK-N?
Der Verband kritisiert, dass die Kommission darauf verzichtet, das CO2-Gesetz analog zur EU anzupassen. [cite_start]Dieser „Schweizer Sonderweg“ belaste nicht nur Grossimporteure, sondern auch KMU-Garagisten und Autokäufer[cite: 1].
Wo steht die Schweiz aktuell beim Hochlauf der Elektromobilität?
[cite_start]Infolge der schwierigen Rahmenbedingungen ist die Schweiz im europäischen Vergleich beim Hochlauf der Elektromobilität mittlerweile auf den 13. Platz abgerutscht[cite: 1].